Eigentlich ist alles ganz einfach: Beim Buchen einer Reise oder einer Unterkunft entsteht ein Vertragsverhältnis zu den geltenden Reisebedingungen. Der Vertrag legt zum Beispiel fest, dass der Vermieter eines Hotels, einer Pension oder einer Ferienwohnung Räume zum festgelegten Zeitraum zur Verfügung stellt, die der Mieter zum vereinbarten Preis nutzt. Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung beim zukünftigen Gastgeber ist bereits ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Beide Vertragspartner müssen sich an die Vereinbarung halten.
In Deutschland gelten dabei die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zusätzlich die Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes
(DEHOGA).
Wir empfehlen vor Abschluss des Vertrages, grundsätzlich klare Vereinbarungen zu treffen und sie schriftlich festzuhalten. Auch telefonische Absprachen sollten anschließend zusätzlich
schriftlich bestätigt werden und im Mietvertrag enthalten sein.
Wichtige Punkte des Mietvertrages sind beispielsweise:
Ein Buchungsrücktritt sollte immer schriftlich erfolgen. Die Stornogebühren richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Preis der Unterkunft. Sie werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen anteilig berechnet. Aktuell fallen nach der allgemein gültigen Rechtsprechung folgende Stornogebühren an:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.
Gastgeber und Gast sind verpflichtet, Abweichungen vom Mietvertrag schriftlich zu belegen. Zum Beispiel, wenn die Wohneinheit für maximal 4 Personen geeignet ist und der Gast eine zusätzliche Person mitbringen möchte, muss diese Änderung mit dem Vermieter abgestimmt werden. Preisliche Abweichungen vom Gastgeberverzeichnis sind im Mietvertrag aufzuschlüsseln. Unsauberkeit, Schadhaftigkeit und fehlende Ausstattung des Mietobjektes sind dem Gastgeber umgehend am Anreisetag schriftlich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.